Artikel 53 (b) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) verbietet Patente auf Pflanzensorten sowie auf im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung. Wie die Koalition "Kein Patent auf Leben" nun in einem Bericht zusammenfasst, hat das Europäische Patentamt mit seiner Rechtsprechung die bestehenden Verbote jedoch so weit ausgehöhlt, dass diese inzwischen wirkungslos sind. Weitere Infos im Internet: no-patents-on-seeds.org/de