Obwohl das Europäische Patentübereinkommen Patente auf „im Wesentlichen biologische“ Züchtungsverfahren im Grundsatz verbietet, hatte die Große Beschwerdekammer 2015 entschieden, dass Pflanzen und Tiere, welche mit solchen Verfahren hergestellt werden, doch patentierbar sind. Diese unverständliche Interpretation sorgte für ein rechtliches Chaos. Mittlerweile haben die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, Züchterverbände, NGOs und letztlich auch die Mitgliedstaaten des Übereinkommens diese Interpretation abgelehnt und sich für ein konsequentes Verbot von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere ausgesprochen. Die Große Beschwerdekammer hat nun diesem Druck nachgegeben.
Allerdings müssen jetzt noch die Unterschiede zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung klarer definiert werden. Ansonsten können „technische Garnierungen“ als Schlupflöcher missbraucht werden, um immer noch Pflanzen oder Tiere als „Erfindungen“ zu beanspruchen.
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