Es wurde eine Liste mit Arten erstellt, die nicht oder nur eingeschränkt gehandelt und nicht in Gärten gepflanzt werden sollen; zudem wird in Deutschland an einem weitergehenden Aktionsplan gearbeitet. Die Liste enthält neben augenscheinlich stark verbreiteten Invasoren, wie das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und den Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), auch das Mammutblatt (Gunnera) sowie zahlreiche weniger bekannte Land- und Wasserpflanzen, die aufgrund des Klimas in Mitteleuropa eigentlich gar keine Chancen haben, sich unbegrenzt zu verbreiten. Denn die EU-Verordnung orientiert sich daran, welche Pflanzen IRGENDWO in der EU invasiv sein könnten. Die stark allergene Ambrosia oder der augenfällige Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) dagegen fehlen überraschenderweise.
Die Schweiz geht noch weiter und hat neben einer Kernliste, in der Goldrute und Essigbaum vertreten sind, noch eine „Watch-List“ aufgestellt mit Pflanzen, deren Verkauf zwar nicht verboten ist, bei dem aber die Käufer über den vorschrifts- und anweisungsgemäßen Umgang in der Umwelt zu informieren sind. Darunter befinden sich Glattblatt-Aster (Aster novi-belgii) und Sommerflieder (Buddleja davidii), Kirschlorbeer und Robinie – meist sogar deren Gartensorten. Beim Schweizer Online-Gartencenter Lubera wären diese Informations- und Etikettierungsauflagen viersprachig zu erfüllen, was in der Praxis zu ausschweifenden Begleitzetteln führen würde. Daher hat man sich schweren Herzens entschlossen, über 50 Pflanzen aus dem Sortiment zu nehmen. – Natürlich ist die Erhaltung der heimischen Biodiversität ein erstrebenswertes Ziel, aber Zweifel sind erlaubt, ob die Einschränkung des bewährten gärtnerischen Sortiments der richtige Weg dazu ist.