Mit der geplanten neuen Verordnung wollte die Kommission das Saatgutrecht vereinheitlichen, woraus für Gärtner, Landwirte und kleine Züchter gravierende Nachteile zu befürchten waren.
Wenige Tage später verkündeten das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil, dass der BUND wieder ohne Einschränkung zwei Pestizide von Bayer als „für Bienen gefährlich" bezeichnen darf und es sich bei dem Aufdruck „nicht bienengefährlich" hier um eine Irreführung von Verbrauchern handelt. Damit sei die Zulassung der Produkte „Schädlingsfrei Calypso" und „Zierpflanzenspray Lizetan" mit dem Wirkstoff Thiacloprid neu zu überprüfen.